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Fakten Bus


Viele gute Gründe Bus zu fahren!


Fahren mit Chauffeur - Immer noch ein Luxus und nur "selbstverständlich" für Spitzenpolitiker, Topmanager ... und Busgäste. Entspannt reisen ohne auf den zunehmenden Verkehr achten zu müssen, weder in quirligen Metropolen noch im britischen Linksverkehr. In klimatisierten First Class Reisebussen hoch über der Masse der Autos aus riesigen, getönten Scheiben Landschaft und Sehenswürdigkeiten genießen. Dazu ein Glas Sekt? Eigentlich Luxus pur!

Keine Parkplatzsuche, keine Tankstellen, keine Hotelsuche mit und ohne Navigationssystem. Einfach zurücklehnen ... und gegenüber dem Zug? Auch da bietet der Bus eine Menge Vorteile: wir fahren z.B. nicht einfach weiter, wenn ein Reisegast sich etwas verspätet. Aber das ist noch nicht alles: das ständige Auge auf dem Gepäck, umsteigen - auch mit Gepäck, und dann zum Taxi - warum kennt der Fahrer das Hotel nicht? Mit all dem haben Sie im Bus nichts zu tun! Eigentlich Luxus pur!

Sicherheit - alle Statistiken der letzten Jahrzehnte weisen den Bus als das sicherste Verkehrsmittel aus, und zwar in absoluten Zahlen, in Abhängigkeit zu den gefahrenen Kilometern sowie in Abhängigkeit zu den beförderten Passagieren. Eine Hauptuntersuchung und 2 Sonderuntersuchungen pro Jahr für einen jeden Bus verdeutlichen wie wichtig das Thema Sicherheit in der Busindustrie ist. Sicherheit ist (eigentlich) noch wichtiger als Luxus!

Umweltschutz - die Ereignisse in Fukushima haben gerade in Deutschland wieder die Diskussionen über regenerative Energien und damit auch den sparsammen Umgang mit Energie entfacht. Mit dem Bus auf Reisen gehen, bedeutet aktiven Umweltschutz zu betreiben. Um einen Fahrgast 100 Kilometer weit zu befördern, benötigen die extrem schadstoffarmen Euro 5 Motoren unserer Busse im Durchschnitt einen halben Liter Diesel. Selbst mit 4 Personen besetzt - und wer fährt schon gerne 500km zu viert im PKW? - benötigt Ihr Wagen zwischen 4 bis 6mal so viel. Selbst die Bahn verbraucht 100% mehr Primärenergie pro beförderter Person. Man denkt ja nicht nur zu Weihnachten an seine Enkel!

Bus = Sicherheit + Umweltschutz + Luxus!




Information für Vereine, Verbände und Schulklassen, die planen, einen Bus anzumieten


Damit entscheiden Sie sich nicht nur für einen eigenen Chauffeur, sondern auch für das umweltfreundlichste und sicherste Verkehrsmittel.

Bitte achten Sie bei Ihrer Planung darauf, dass Busfahrer verpflichtet sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften einzuhalten.

Diese gesetzlichen Vorschriften dienen vor allem einem Zweck: Ihrer eigenen Sicherheit! Die Einhaltung wird durch Straßen- und Betriebskontrollen häufig kontrolliert und Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern belegt. Die Sanktionen bei Straßenkontrollen reichen bis zur Stilllegung des Fahrzeugs.

WICHTIG: auch Vereine, Verbände oder die Verantwortlichen bei der Planung einer Klassenfahrt können seit 2007 für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften sowie für eventuell daraus resultierende Folgeschäden in Bezug auf Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.
Im Detail bedeutet dies:

Arbeitszeitvorschriften für das Fahrpersonal
(Gilt ab 11.04.2007)

Pausen und Lenkzeitunterbrechungen
Nach einer reinen Lenkzeit von 4 ½ Stunden muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Lenkzeitunterbrechung darf auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, wovon der erste mindestens 15 Minuten und der zweite mindestens 30 Minuten betragen muss. In Folge dieser Regelung und der akribischen Erfassungsfunktion der digitalen Tachographen kann eine längere Pause kurz vor dem Ziel oder der Heimat erforderlich werden, auch wenn diese so gar nicht in den Fahrablauf passt.

Sind zwei Fahrer an Bord, müssen sich die Fahrer spätestens alle 4 ½ Stunden am Lenkrad ablösen.

Höchstlenkzeit
Innerhalb einer Woche dürfen Fahrer an 2 Tagen jeweils maximal 10 Stunden, ansonsten höchstens 9 Stunden pro Tag das Fahrzeug lenken. Auch einer Regelung des Arbeitszeitgesetzes kommt hier besondere Bedeutung zu: So endet die maximal zulässige Schichtzeit eines Fahrers nach 15 Stunden – unabhängig von der Dauer der Lenkzeit. Dies ist z.B. der Grund warum ein und derselbe Fahrer, nachdem er früh morgens mit der Gruppe zum Zielort aufgebrochen ist, diese am gleichen Abend nicht mehr vom Theater abholen kann, obgleich er eigentlich an diesem Tag seine maximale Lenkzeit noch nicht ausgeschöpft hatte.

Tagesruhezeit
Wenn das Fahrpersonal aus einem Fahrer besteht, muss dieser innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes, der mit dem Arbeitsantritt beginnt, eine Tagesruhezeit von regelmäßig 11 Stunden einlegen. Diese Tagesruhezeit kann bis zu 3x wöchentlich auf bis zu 9 Stunden verkürzt werden. Alternativ kann der Fahrer innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsantritt eine sog. unterbrochene Tagesruhezeit von 12 Stunden einlegen, wovon der erste Abschnitt mindestens 3 Stunden und der zweite Abschnitt mindestens 9 Stunden betragen muss.

Wird die Busfahrt von zwei Fahrern durchgeführt, müssen diese innerhalb eines Zeitraumes von 30 Stunden ab Arbeitsantritt eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden einlegen.

Klingt nicht nur komplex – ist es auch – in Planung und Realität! Daher nicht zu knapp planen und sich bei dem Busunternehmer oder Disponenten über die Legalität der Planung vergewissern.

Wochenruhezeit
In jeder Woche und nach spätestens 6 Tagen (144 Std.) seit der letzten Wochenruhezeit ist eine Wochenruhezeit von 45 Stunden einzulegen, die jede zweite Woche auf 24 Stunden reduziert werden kann. Bei Fahrten ins europäische Ausland gilt als Ausnahme die „12-Tage–Regel“. Wenn im Reiseablauf ein Auslandsaufenthalt von mindestens 24 Stunden integriert ist, darf ein einzelner Fahrer Rundfahrten von bis zu 12 Tagen durchführen.



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